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Vortrag Erbrecht

Ankündigung zum Vortrag „Erbrecht“ am 14. Februar 2019

Früher oder später betrifft das Erbrecht uns alle. So kann ein naher Angehöriger verstreben und wir als Erbe in Betracht kommen oder wir entschließen uns dazu, unsere eigenen Angelegenheiten in Bezug auf den Nachlass zu regeln. Aber wie? Damit der letzte Wille des Erblassers auch tatsächlich so umgesetzt wird, wie er sich das vorgestellt hat, sollte sich rechtzeitig mit den Möglichkeiten des Erbrechts auseinandergesetzt werden. Soll es bei der gesetzlichen Erbfolge bleiben und was genau ist darunter zu verstehen?

 

Oder doch lieber ein Testament oder ein Erbvertrag machen? Was hat es mit Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen auf sich? Was ist Gesamtrechtsnachfolge und welche Fristen gibt es zu beachten? Diese Liste könnte beliebig fortgesetzt werden. Ein einen Einblick in das komplexe Thema Erbrecht wird uns Herr Rechtsanwalt Harald Juckeland im Rahmen der Vortragsreihe Borsdorfer Gespräche am 14. Februar 2019, 19:00 Uhr im Pfarrhaus gewähren. Alle Interessenten sind herzlich eingeladen.

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